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Elim-Dienste, Bodo Ratzinger

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Winterdienst früh morgends Schnee Räumen und streuen
Winterdienst früh morgends Schnee Räumen und streuen.

| Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Der Winterdienst ist in der aktuellen Straßenreinigungssatzung geregelt. Danach sind Grundstückeigentümer/innen sowie Eigentümergemeinschaften von Anliegergrund- stücken verpflichtet, nach Schneefallende bzw. nach dem Entstehen von Eisglätte, unverzüglich zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht wird in der Regel auf die Mieter/innen vor Ort übertragen. Eine generelle Befreiung vom Winterdienst ist nicht möglich. Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen seiner Winterdienstpflicht nicht nachkommen, sollte er auf die Unterstützung von Nachbarn oder auf professionelle Hilfe zurückgreifen. Gartenbaubetriebe, Gebäudereinigungs-, Hausmeister- oder Studentendienste bieten diesen Service an.

| In welchen Fällen muss geräumt und gestreut werden?

Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Eisglätte sind Schnee und Glätte in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich zu beseitigen.

Nach 20 Uhr besteht grundsätzlich keine Räumpflicht.

Was muss ich machen, wenn ich für die Winterwartung von Gehwegen zuständig bin? Gehwege müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen, höchstens jedoch auf einer Breite von 1,50 m entlang des Grundstückes geräumt werden.

Zusätzlich sind Gehwege an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sowie an Fußgängerüberwegen von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Weiterhin fallen kombinierte Geh- und Radwege in die Zuständigkeit der anliegenden Grundstückseigentümer.



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