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Elim-Dienste, Bodo Ratzinger

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Die Pflicht, Schnee zu räumen (Schnee schaufeln) und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst. - Es sei denn Elim-Dienste entlastet Sie vom Winterdienst bzw. Hilfe beim Schneeräumen !
Haben Sie schon an den Winterdienst gedacht?
Winterdienst

Die Pflicht, Schnee zu räumen (Schnee schaufeln)und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

Haben Sie schon an das Schneeräumen, den Winterdienst gedacht?


Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Manchmal erledigt das aber auch der Hausmeister oder Sie müssen selbst mit der Schneeschaufel ran. Das steht dann in Ihrem Mietvertrag unter dem Punkt über die Verkehrssicherungspflicht am Haus bzw. ums Grundstück ggf. auch am Garten, je nach Lage.

Es sei denn Elim-Dienste entlastet Sie vom Winterdienst !

Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Grundstückes verantwortlich. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg zu Schaden (stürzt z.B. bei Glatteis, muss der Grundstückseigentümer dafür haften.

Es sei denn Elim-Dienste entlastet Sie vom Winterdienst ! Lieber gleich richtig beraten

Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen einen Meter breit von Schnee und Eis räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln streuen müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist. Verwenden Sie grundsätzlich abstumpfende Stoffe wie z.B. handelsübliches Granulat oder auch Sand.

Ihren sogenannten "Anliegerverpflichtungen" nachkommen.


Wenn es während des Tages weiterschneit oder es durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, müssen Sie unter Umständen auch wiederholt die Gehwege vor Ihrem Grundstück räumen oder streuen.

Diese Pflicht endet erst um 20:00 Uhr !

Wir achten auf Sicherheit und Umweltschutz!


Ziel unserer Winterdienstmaßnahmen ist es, dem Verkehrsteilnehmer eine möglichst hohe Sicherheit zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die Umweltbelastung durch das Streuen möglichst gering gehalten werden.

Es sei denn Elim-Dienste entlastet Sie vom Winterdienst ! im Raum Böblingen, Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Holzgerlingen, Schönaich, Weil im Schönbuch, ...

Für Privathaushalte gilt die Räum- und Streupflicht. Sie verpflichtet Haus- und Grundstückseigentümer, die Gehwege entlang der Grenzen ihrer Grundstücke zu gewissen Tageszeiten (ca 8-20 Uhr) sicher begehbar zu halten. Die Grundstückseigner können diese Pflicht selbst erfüllen oder sie verbindlich auf andere (z.B. Mieter oder Hilfe von Hausmeisterservice Elim-Dienste mit der Schneeschaufel) übertragen.

Auch hier besteht bei Nachlässigkeit eine Haftpflicht bei Unfällen beim Projekt in
Stuttgart, Ludwigsburg, Herrenberg, Tübingen, Sindelfingen, Böblingen, Augsburg mit Zimmerei Partner Stuttgart-Vaihingen, Botnang, Heslach, Degerloch, Möhringen, Kaltental, Dürrlewang, Rohr, Oberaichen, Unteraichen, Leinfelden-Musberg, Echterdingen, Leinfelden-Echterdingen, Stetten, Plattenhardt, Filderstadt, Ostfildern, Scharnhausen, Nellingen, Köngen, Denkendorf, Wendlingen, Neckartenzlingen, Metzingen, Reutlingen, Dettenhausen, Altdorf, Holzgerlingen, Hildrizhausen, Ehningen, Gärtringen, Aidlingen, Grafenau, Magstadt, Renningen, Leonberg, Höfingen, Hirschlanden, Warmbronn, Pfullingen, Neuffen, Bad Urach, Lenningen, Rottenburg, Ammerbuch, Unterjesingen, Wurmlingen, Wendelsheim, Neustetten, Remmingsheim, Pfaffingen, Seebronn, Mötzingen, Öschelbronn, Tailfingen, Bondorf, Gäufelden, Haslach, Nürtingen,Wolfschlugen, Köngen, Grötzingen, Aichtal, Calw, Althengstett, Gechingen, Ostelsheim, Deckenpfronn, Simmozheim, Weil der Stadt, Pforzheim, Tiefenbronn, Heimsheim, Malmsheim, Rutesheim, Perouse, Merklingen, Schwarzwald, Schwäbische Alb. Rems-Murr-Kreis Waiblingen.
geschrieben von Schneemann am 17.10.2007 um 09:12 Uhr.
 
 
 
 

 
 


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