Geschoßhäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen
Bauteile
Anforderungen erf. R’w in dB
Wohnungstrennwände und Wände zwischen fremden Arbeitsräumen
(Wohnungstrennwände sind Bauteile, die Wohnungen voneinander oder von fremden Arbeitsräumen trennen.) 53
Treppenraumwände und Wände neben Hausfluren
(Für Wände mit Türen gilt die Anforderung erf. R’w (Wand) = erf. Rw (Tür) + 15 dB.
Wandbreiten < 30 cm bleiben dabei unberücksichtigt) 52
Wände neben Durchfahrten, Einfahrten von Sammelgaragen u.ä 55
Wände von Spiel- oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen 55
Beherbergungsstätten
Bauteile
Anforderungen erf. R’w in dB
Wände zwischen
- Übernachtungsräumen
- Fluren und Übernachtungsräumen 47
Krankenanstalten, Sanatorien
Bauteile
Anforderungen erf. R’w in dB
Wände zwischen
- Krankenräumen
- Fluren und Krankenräumen
- Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern
- Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern
- Krankenräumen und Arbeits- und Pflegeräumen 47
Wände zwischen
- Operations- bzw. Behandlungsräumen
- Fluren und Operations- bzw. Behandlungsräumen 42
Wände zwischen
- Räumen der Intensivpflege
- Fluren und Räumen der Intensivpflege 37
Schulen und vergleichbare Unterrichtsbauten
Bauteile
Anforderungen erf. R’w in dB
Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen 47
Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Fluren 47
Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Treppenhäusern 52
Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und "besonders lauten" Räumen (z.B. Sporthallen, Musikräumen, Werkräumen). 55
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Bauteilen zwischen „besonders
lauten“ und schutzbedürftigen Räumen
Auszüge aus Tabelle 5 DIN 4109
Art der Räume Bewertetes Schalldämm-Maß
erf. R’w in dB
Räume mit „besonders lauten“ haustechnischen Anlagen oder
Anlageteilen (Schalldruckpegel LAF = 75-80 dB(A)) 57
Räume mit „besonders lauten“ haustechnischen Anlagen oder
Anlageteilen (Schalldruckpegel LAF = 81-85 dB(A)) 62
Betriebsräume von Handwerks- und Gewerbebetrieben;
Verkaufsstätten (Schalldruckpegel LAF = 75-80 dB(A)) 57
Betriebsräume von Handwerks- und Gewerbebetrieben;
Verkaufsstätten (Schalldruckpegel LAF = 81-85 dB(A)) 62
Küchenräume der Küchenanlagen von Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Sanatorien, Gaststätten, Imbißstuben und dergleichen 55
Küchenräume wie vor, jedoch auch nach 22.00 Uhr in Betrieb* 57*
Gasträume, nur bis 22.00 Uhr in Betrieb 55
Gasträume (maximaler Schalldruckpegel LAF < 85 dB (A)), auch nach 22.00 Uhr in Betrieb 62
Räume von Kegelbahnen 67
Gasträume (maximaler Schalldruckpegel 85 dB (A) < LAF < 95 dB (A)) z.B. mit elektroakustischen Anlagen 72
* Handelt es sich um Großküchenanlagen und darüberliegende Wohnungen als schutzbedürftige Räume, gilt erf. R’w = 62 dB
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