Schwarzarbeit ist Sittenwidrig.
Jedem anständigem Menschen ist das eh klar.
Jetzt wurde vom Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden, daß ein sogenannter Werkvertrag, der mit dem Ziel der Steuerhinterziehung geschlossen wurde, sittenwidrig ist und damit nichtig, also ungültig ist. (Az.: 1 U 298/99-56).
Ein/e Bauherr/in bleibt somit bei einem Schaden oder Mangel rechtslos im Nachteil. Auch auf Rückzahlung des Geldes besteht keinerlei Anspruch.
Der Auftraggeber hat den doppelten Schaden. Erst hat er den Schwarzarbeiter bezahlt, und im Schadensfall muß er nochmal bezahlen - dann aber hoffentlich im Rahmen der Steuergesetze - für die Beseitigung von Mängeln oder gar Schäden...
Es kann noch schlimmer kommen...
Angenommen es kommt zu einem Wasserschaden oder Brand...
- Die Versicherung des Hauseigentümers dürfte in einem solchen Fall nicht bezahlen müssen.
- Die Haftplicht des Handwerkers auch nicht...
- da gerichtlich festgestellt wurde, daß der schwarz arbeitende Handwerker nicht in die Haftung zu nehmen ist, bleibt der sparsame Auftraggeber auf seinem Schaden sitzen...
Wenn es sich "nur" um wenige hundert €uro handelt ist das halt Lehrgeld zum Thema Schwarzarbeit...
wenn es sich allerdings um einen größeren Schaden handelt bis hin zum Totalschaden der Immobilie, werden ganze (Familien-)Existenzen bedroht...
Der Gesetzgeber könnte seinen Beitrag leisten, indem er die Lohnnebenkosten senkt, den Mehrwertsteuersatz bei Handwerkerleistungen auf 7% reduziert und einen ordentlichen Steuerabzug von Handwerkerrechnungen zuliese... Darauf ist zu hoffen.
Wir von Elim-Dienste lehnen jegliche Form von Schwarzarbeit energisch ab.
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